GOÄ-Nr. 2001: Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Wundbehandlung, Biopsie, Exzision, Plastik

Amtliche Legende: „Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht“

130 Punkte · 7,58 € (1,0-fach) · 17,43 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 26,52 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach7,58 €einfacher Satz
2,3-fach17,43 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach26,52 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Naht einer frischen kleinen Verletzung, z. B. einer Schnitt- oder Platzwunde. Nicht für den Wundverschluss nach einer eigenen Exzision – der gehört zur Operation.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.