GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Sonographie

Amtliche Legende: „Ultraschalluntersuchung eines Organs“

200 Punkte · 11,66 € (1,0-fach) · 26,81 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 40,80 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach11,66 €einfacher Satz
2,3-fach26,81 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach40,80 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Amtliche Bestimmungen

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Sonographie z. B. der Lymphknoten einer Körperregion in der Tumornachsorge, einer Weichteilschwellung oder der Gefäße einer Region; das untersuchte Organ bzw. die Region ist auf der Rechnung anzugeben.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 12.10.2026.