GOÄ-Nr. 2429: Eröffnung disseminierter Abszesse der Haut
Amtliche Legende: „Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)“
220 Punkte · 12,82 € (1,0-fach) · 29,49 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 44,88 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 12,82 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 29,49 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 44,88 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 2428 – Bei disseminierten Abszessen Nr. 2429 statt mehrfacher Nr. 2428.
Typische Anlässe in der Dermatologie
Eröffnen zahlreicher verstreuter Abszesse der Haut in einer Sitzung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.