GOÄ-Nr. 2428: Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Kryotherapie, Drainage & Abszesse

Amtliche Legende: „Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels“

80 Punkte · 4,66 € (1,0-fach) · 10,72 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 16,32 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach4,66 €einfacher Satz
2,3-fach10,72 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach16,32 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Eröffnen eines oberflächlich unter Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses oder eines Furunkels.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.