GOÄ-Nr. 204: Kompressionsverband / zirkulärer Verband

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Verbände & großflächige Externa

Amtliche Legende: „Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband“

95 Punkte · 5,54 € (1,0-fach) · 12,74 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 19,38 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach5,54 €einfacher Satz
2,3-fach12,74 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach19,38 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Kompressionsverband, etwa bei Venenleiden, Lymphödem oder nach einer Verödung; auch zirkuläre oder stabilisierende Verbände nach der Legende.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.