GOÄ-Nr. 200: Verband

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen · Kategorie: Verbände & großflächige Externa

Amtliche Legende: „Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -“

45 Punkte · 2,62 € (1,0-fach) · 6,03 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 9,18 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach2,62 €einfacher Satz
2,3-fach6,03 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach9,18 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Anlegen oder Wechseln eines Wundverbands; Schnell- und Sprühverbände zählen nicht. Steht der Verband im Zusammenhang mit einer Operation, Punktion, Injektion oder Infusion, ist er deren Bestandteil.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.