GOÄ-Nr. 755: Hochtouriges Schleifen der Haut
Amtliche Legende: „Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung“
240 Punkte · 13,99 € (1,0-fach) · 32,17 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 48,96 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 13,99 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 32,17 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 48,96 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Nr. 743 – Dasselbe Areal: hochtouriges Schleifen (755) statt einfachem Schleifen (743).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Hochtouriges Abschleifen bei schweren Entstellungen, etwa durch ausgedehnte Male oder Narben nach Akne, je Sitzung.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.