GOÄ-Nr. 755: Hochtouriges Schleifen der Haut

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt F – Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie · Kategorie: Dermatologische Sonderleistungen

Amtliche Legende: „Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung“

240 Punkte · 13,99 € (1,0-fach) · 32,17 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 48,96 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach13,99 €einfacher Satz
2,3-fach32,17 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach48,96 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Hochtouriges Abschleifen bei schweren Entstellungen, etwa durch ausgedehnte Male oder Narben nach Akne, je Sitzung.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.