GOÄ-Nr. 385: Pricktest, 1.–20. Test
Amtliche Legende: „Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)“
45 Punkte · 2,62 € (1,0-fach) · 6,03 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 9,18 € (3,5-fach, Höchstsatz)
Beträge
| Faktor | Betrag | |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 2,62 € | einfacher Satz |
| 2,3-fach | 6,03 € | Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3) |
| 3,5-fach | 9,18 € | Höchstsatz |
Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.
Ausschlüsse und Regeln
- Bei Epikutan-, Prick-, Reib- und Intrakutantests richtet sich die Ziffer nach der laufenden Zahl der Tests im Behandlungsfall; erforderliche Nachbeobachtung am Testtag ist eingeschlossen (Abschnitt C V, Allgemeine Bestimmungen).
Typische Anlässe in der Dermatologie
Hauttest zur Abklärung einer Soforttyp-Allergie, z. B. bei Heuschnupfen oder Nesselsucht, je Test bis zum 20. Test im Behandlungsfall.
Weitere Ziffern dieser Kategorie
Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.
Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.