GOÄ-Nr. 2883: Crossektomie mit Seitenast-Exstirpation

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Abschnitt L – Chirurgie, Orthopädie · Kategorie: Phlebologie & Proktologie

Amtliche Legende: „Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste“

1200 Punkte · 69,94 € (1,0-fach) · 160,87 € (2,3-fach, Schwellenwert) · 244,81 € (3,5-fach, Höchstsatz)

Beträge

FaktorBetrag
1,0-fach69,94 €einfacher Satz
2,3-fach160,87 €Schwellenwert – darüber schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)
3,5-fach244,81 €Höchstsatz

Persönlich-ärztliche Leistung: Rahmen 1,0 bis 3,5, Schwellenwert 2,3 (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Ein Faktor über dem Schwellenwert ist nur bei Besonderheiten des Einzelfalls (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände) zulässig und schriftlich zu begründen.

Ausschlüsse und Regeln

Typische Anlässe in der Dermatologie

Operative Unterbindung an der Einmündung der großen oder kleinen Rosenvene mit Entfernung mehrerer Seitenäste.

Weitere Ziffern dieser Kategorie

Quelle: Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis – gesetze-im-internet.de.

Gilt für privatärztliche Leistungen nach GOÄ; nicht für die GKV (EBM). Neue GOÄ: Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 hält die Bundesärztekammer für realistisch. Amtlicher Wortlaut und Punktzahlen: gesetze-im-internet.de; Beträge = Punkte × 0,0582873 € × Faktor (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Datenstand: 09.10.2026.