← Zurück zum Ratgeber

MFA-Zwischenprüfung: Ablauf, Themen und Vorbereitung

Lesezeit ca. 7 Minuten · Für Auszubildende zur MFA

Von Dr. Pascal Bafteh, Facharzt für Dermatologie und Innere Medizin · Stand 10/2026

Ungefähr in der Mitte der Ausbildung steht für angehende Medizinische Fachangestellte die Zwischenprüfung an. Sie ist kein Grund zur Panik: Sie zeigt dir, deiner Praxis und deiner Berufsschule, wo du stehst. Hier erfährst du, wer prüft, wann und wie geprüft wird, welche Themen laut Ausbildungsverordnung drankommen – und wo sich die Ärztekammern unterscheiden.

Kurz gesagt: Die Zwischenprüfung ist schriftlich, dauert höchstens 120 Minuten und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Geprüft werden fünf Bereiche: Arbeits- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten, Verwaltungsarbeiten, Datenschutz und Datensicherheit sowie Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten (§ 8 MedFAngAusbV). Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich deine Ausbildungspraxis liegt. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zählt die Teilnahme (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Rechtsgrundlage

Die Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097). Sie ist seit dem 1. August 2006 in Kraft und die Grundlage der Angaben unten; dazu kommen die Regeln der einzelnen Ärztekammern. Dazu kommt das Berufsbildungsgesetz: Nach § 48 BBiG ist während der Ausbildung eine Zwischenprüfung „zur Ermittlung des Ausbildungsstandes“ durchzuführen. Wer umschult, wird auf Antrag zugelassen (§ 48 Abs. 3 BBiG).

Wer prüft?

Zuständige Stelle für die MFA-Ausbildung ist die Ärztekammer. Sie organisiert die Prüfung, setzt Prüfungsausschüsse ein und stellt die Bescheinigung aus. Wie das organisiert ist, unterscheidet sich:

Zuständig ist in der Regel die Kammer, in deren Bereich deine Ausbildungspraxis liegt. Nordrhein- Westfalen hat zwei Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe).

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Verordnung sagt nur, dass sie vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll (§ 8 Abs. 1). Den genauen Termin legt jede Kammer selbst fest. Die Grundsätze in Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern formulieren das Ziel gleich: Die Ausbildung soll weit genug fortgeschritten sein, damit etwas prüfbar ist, und es soll noch Zeit für Korrekturen bleiben.

KammerTermin laut KammerBesonderheiten
HessenHaupttermin im März: 24. März 2027 (Anmeldung 25.11.–02.12.2026). Ersatztermine 28. Oktober 2026 (Anmeldefrist abgelaufen) und 27. Oktober 2027 (Anmeldung 30.06.–07.07.2027)Der Ersatztermin in der letzten Oktoberwoche wird besonders bei verkürzter Ausbildung empfohlen. Wer bei Ende des ersten Ausbildungsjahres noch nicht 18 war, legt bei der Anmeldung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vor, sofern noch nicht geschehen.
Westfalen-LippeIn der Regel der vorletzte Mittwoch vor den Osterferien, Beginn meist 11 UhrKeine gesonderte Anmeldung und keine eigene Einladung durch die Kammer; Prüfungsorte sind die Berufskollegs.
BayernLetzte Schulwoche vor den Osterferien (2026: 24. und 25. März, 2.766 Teilnehmende)Für alle Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr.
Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, BerlinVor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres; Termin über die zuständige KammerNachweis der Teilnahme ist laut den rheinland-pfälzischen Grundsätzen Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Termine ändern sich von Jahr zu Jahr. Verbindlich ist immer die aktuelle Mitteilung deiner Kammer – frag im Zweifel deine Praxis oder deine Berufsschule.

Form und Dauer

Die Zwischenprüfung ist schriftlich und besteht aus praxisbezogenen Aufgaben, die in höchstens 120 Minuten bearbeitet werden (§ 8 Abs. 3 MedFAngAusbV). Eine praktische oder mündliche Zwischenprüfung sieht die Verordnung nicht vor. Zur Aufgabenform unterscheiden sich die Kammerregeln:

Welche Themen kommen dran?

Geprüft werden die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate laut Ausbildungsrahmenplan sowie der Berufsschulstoff, soweit er für die Ausbildung wesentlich ist (§ 8 Abs. 2). Die Verordnung nennt fünf Prüfungsbereiche. Welche Inhalte jeweils dazugehören, ergibt sich aus dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1: sachliche, Anlage 2: zeitliche Gliederung der Verordnung) – hier in eigenen Worten zusammengefasst:

  1. Arbeits- und Praxishygiene: Hygienestandards und Hygieneplan der Praxis, Desinfektion, Reinigung und Sterilisation von Instrumenten und Geräten, Umgang mit Sterilgut, hygienisches und aseptisches Arbeiten bei Eingriffen, Aufbereitung und Entsorgung von benutztem Material.
  2. Schutz vor Infektionskrankheiten: Leitsymptome wichtiger Infektionskrankheiten – die Anlage nennt zum Beispiel Scharlach, Tetanus, Borreliose, Keuchhusten, Tuberkulose, Masern, Windpocken, Gürtelrose, FSME, Influenza und Hepatitis A, B und C –, Meldepflicht, Infektionsquellen und -wege, Schutzmaßnahmen und die Vorteile der aktiven Immunisierung.
  3. Verwaltungsarbeiten: Patientendaten erfassen und verarbeiten, Post bearbeiten, Schriftverkehr führen, Vordrucke und Formulare bearbeiten.
  4. Datenschutz und Datensicherheit: Datenschutzvorschriften anwenden, Daten sichern, Daten verschlüsselt übertragen, Unterlagen sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachten.
  5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten: Patientinnen und Patienten beobachten, Vitalwerte bestimmen, messen und wiegen, ein EKG schreiben, die Lungenfunktion prüfen, Geräte und Instrumente handhaben, pflegen und warten.

Westfalen-Lippe verweist zusätzlich auf einen eigenen Stoffkatalog für MFA-Prüfungen, der die prüfungsrelevanten Inhalte konkretisiert; er steht auf der Website der Kammer im Bereich MFA.

Was die Berufsschule bis dahin behandelt

Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in zwölf Lernfelder mit zusammen 840 Stunden. Im ersten Jahr stehen dort die Lernfelder 1 bis 4: Orientierung im Beruf und im Gesundheitswesen, Patientinnen und Patienten empfangen und begleiten, Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten sowie die Assistenz bei Untersuchung und Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates. Im zweiten Jahr folgen unter anderem Notfälle und Zwischenfälle (Lernfeld 5), Warenbeschaffung (6) und Praxisabläufe im Team (7).

Die Länder setzen das unterschiedlich um. In den bayerischen Lehrplanrichtlinien steht das Lernfeld zu Zwischenfällen und Notfallsituationen schon in der ersten Jahrgangsstufe (10), und einzelne Stundenzahlen weichen ab (zum Beispiel 80 statt 60 Stunden für das erste Lernfeld). Auch beim Datum des KMK-Beschlusses widersprechen sich die Quellen: Der Rahmenlehrplan selbst nennt den 18.11.2005, die bayerischen Lehrplanrichtlinien den 28.11.2005. Was in deiner Klasse bis zur Zwischenprüfung drankommt, legt der Lehrplan deines Bundeslandes fest.

Bewertung und Ergebnis

Die Zwischenprüfung dient der Standortbestimmung. Die Verordnung enthält für sie – anders als für die Abschlussprüfung (§ 9 Abs. 7) – keine Regel zum Bestehen, und in den Bestimmungen zur Abschlussprüfung kommt das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht vor. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung verlangt § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, dass du an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hast. Die Rückmeldung sieht je nach Kammer anders aus:

So bereitest du dich vor

MFAFuchs: von der Zwischen- bis zur Abschlussprüfung

In MFAFuchs lernst du mit Karteikarten, Prüfungsfragen und einem Lernpfad nach Ausbildungshalbjahren – kostenlos, im Browser oder als App.

Im Browser starten   Im App Store laden

Häufige Fragen

Wann ist die MFA-Zwischenprüfung?

Laut Ausbildungsverordnung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Den Termin legt die Ärztekammer fest: in Hessen im März (2027 am 24. März) mit Ersatztermin Ende Oktober, in Westfalen-Lippe meist am vorletzten Mittwoch vor den Osterferien, in Bayern in der letzten Schulwoche vor den Osterferien.

Wie lange dauert die MFA-Zwischenprüfung?

Höchstens 120 Minuten. Sie ist schriftlich mit praxisbezogenen Aufgaben. Einige Kammern erlauben ausdrücklich, die Dauer zu unterschreiten, vor allem bei Aufgaben in programmierter Form mit vorgegebenen Antworten.

Welche Themen kommen in der MFA-Zwischenprüfung dran?

Fünf Bereiche: Arbeits- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten, Verwaltungsarbeiten, Datenschutz und Datensicherheit sowie Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten – jeweils bezogen auf die ersten 18 Ausbildungsmonate und den Berufsschulstoff.

Zählt die Note der Zwischenprüfung für den Abschluss?

In den Bestimmungen der Ausbildungsverordnung zur Abschlussprüfung kommt das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht vor. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zählt nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Bei einem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können die Ergebnisse der Zwischenprüfung aber berücksichtigt werden (so § 6 Abs. 2 der Berliner Prüfungsordnung).

Quellen

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006, BGBl. I S. 1097 – gesetze-im-internet.de
  2. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 48 Zwischenprüfungen – gesetze-im-internet.de
  3. Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung – gesetze-im-internet.de
  4. Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte (Beschluss vom 18.11.2005), PDF
  5. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Bayern: Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule, Medizinische(r) Fachangestellte(r), PDF
  6. Landesärztekammer Hessen: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen MFA (26.02.2020), PDF
  7. Landesärztekammer Hessen: Anmeldung zur Abschluss-/Zwischenprüfung MFA 2026 und 2027 (Stand Juli 2026), PDF
  8. Ärztekammer Westfalen-Lippe: Informationsblatt Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfung MFA), PDF
  9. Bayerische Landesärztekammer, Abteilung Medizinische Assistenzberufe: Zwischenprüfung 2025, Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2025, S. 315, PDF
  10. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen MFA (in Kraft seit 01.03.2007), PDF über die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  11. Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen MFA, PDF
  12. Ärztekammer Berlin: Prüfungsordnung MFA vom 30. Juni 2022 (ABl. für Berlin 2023, S. 758), § 22 Zwischenprüfung, PDF
  13. Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2026, S. 302: Zwischenprüfung MFA 2026, PDF

Hinweis: Alle Angaben nach Ausbildungsverordnung, Berufsbildungsgesetz und den veröffentlichten Regeln der genannten Ärztekammern, abgerufen am 23.10.2026. Verbindlich sind die aktuellen Mitteilungen der für dich zuständigen Ärztekammer. Die Übungsfragen auf KLINIKFUCHS sind keine Original-Prüfungsfragen.